Lohnspitzenverzicht

Lohnspitzenverzicht
Lohnverzicht; steuerlich anerkannte, schriftlich zu treffende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Herabsetzung des tariflichen oder vertraglichen Arbeitsentgelts zwecks Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Stufe der Steuertabelle. Arbeitsrechtlich gilt § 4 III TVG, der vom Tarifvertrag abweichende Entgeltvereinbarungen zu Gunsten des Arbeitnehmers umfasst ( Günstigkeitsprinzip).

Lexikon der Economics. 2013.

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