- Lohnspitzenverzicht
- Lohnverzicht; steuerlich anerkannte, schriftlich zu treffende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Herabsetzung des tariflichen oder vertraglichen Arbeitsentgelts zwecks Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Stufe der Steuertabelle. Arbeitsrechtlich gilt § 4 III TVG, der vom Tarifvertrag abweichende Entgeltvereinbarungen zu Gunsten des Arbeitnehmers umfasst (⇡ Günstigkeitsprinzip).
Lexikon der Economics. 2013.